Mitgliederservice

Die GPSD unterstützt ihre Mitglieder aktiv bei der Psychotherapeutensuche und leistet Unterstützung während eventueller Wartezeiten durch erfahrene PsychotherapeutInnen.

 

 

Hilfe in akuten Krisen

Sozialpsychiatrischer Dienst: Gesundheitsamt Trier:  (0651) 7 15 - 5 00

oder an Wochenenden und Feiertagen:
Psychosozialer Krisendienst für die Region Trier:
(0651) 715 - 517

Telefonseelsorge
0800 111 0 111 und
0800 111 0 222

SERVICE: Psychotherapeuten-Suche

Da die Anzahl der "Kassen-Psychotherapeuten" beschränkt ist, ist es alles andere als einfach, in einem vertretbarenb Zeitrahmen eine/n Kassen-Psychotherapeuten/in zu finden.

Wartezeiten auf einen freien Psychotherapieplatz von mitteleweile einem Jahr sind leider keine Ausnahme mehr.

Wie Sie Ihre Suche möglichst effektiv gestalten können und schneller zu einem freien Psychotherapieplatz gelangen, erläutern wir Ihnen nachfolgend.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen  nach §13 Abs. 3 SGB V verpflichtet ist, auch einen Psychotherapieplatz bei einem/r nicht-zugelassenen Psychotherapeuten/in zu finanzieren, wenn die Psychotherapie "notwendig" und "unaufschiebar" ist und Ihnen nicht innerhalb eines vertretenbaren Zeitraums ein "Kassenplatz" zugewiesen werden kann.

Aber dazu später .. Zunächst zum zur effektiven Suche:

 

  1. Rufen Sie beim Gesundheits-Informationsservice der Kassenärztlichen Vereinigung (GIS) an und lassen Sie sich jene Psychotherapeuten nennen, die freie Plätze gemeldet haben.

    Kontakt
    :
    MO-DO   8-17 Uhr
    FR          8-15 Uhr
    Telefon  02 61 / 3 90 02-400
    Fax        02 61 / 3 90 02-5400

    Der GIS kontaktiert regelmäßig alle Psychotherapeuten und fragt nach freien Plätzen. Leider sind diese Plätze in der Regel schon nach kurzer Zeit wieder belegt, dennoch erhöht die Anfrage meim GIS die Chancen einen regulären Psychotherapieplatz zu finden.

    Sie können auch per Mail anfragen. Dazu gehen Sie am besten auf die Homepage des GIS.  Eine telefonische Anfrage ist aber schneller.

  2. Kontaktieren Sie mindestens 6 Psychotherapeuten/innen. Zunächst jene die Ihnen von GIS genannt wurden und wenn die Anzahl nicht ausreicht, suchen Sie sich weitere Therapeuten/Innen aus dem Psychotherapeutenverzeichnis für die Region Trier aus.

    Das Psychotherapeutenverzeichnis können Sie hier von der GIS-Homepage downloaden.

    Melden Sie sich telefonischen bei den Psychotherapeut/innen und fragen Sie nach einem Therapieplatz und nach den Wartezeiten. Sollte sich darunter jemand befinden, der Ihnen innerhalb von 4 Monaten einen Therapieplatz anbieten kann, melden Sie sich sofort an.

    WICHTIG: Vergewissern Sie sich aber und fragen Sie genau nach, ob die Psychotherapie innerhalb der nächsten vier Monate tatsächlich beginnt oder ob es sich bei dem Termin, der Ihnen genannt wird, nur um ein Erstgespräch handelt, sich aber der Therapiebeginn möglicherweise noch länger hinausziehen kann !!!

    Bei den Anrufen sollten Sie beachten, dass nicht alle Therapeuten spezifische Sprechzeiten anbieten, zu denen sie telefonisch erreichbar sind. Hinterlassen Sie bei jenen, die Sie nicht erreichen eine Nachricht mit Angaben von Name und Rückrufnummer auf dem AB. Fragen Sie also öfter nach oder kontaktieren Sie andere Therapeuten mit offiziellen Sprechzeiten.

  3. Notieren Sie sich alle Therapeuten mit Namen, die Sie kontaktiert haben und wann Sie diese persönlich gesprochen bzw. eine Nachricht hinterlassen haben, damit Sie ggf. der Krankenkasse Ihre vergeblichen Bemühungen belegen können.
    Notieren Sie auch, wie lange die Wartezeit bei den einzelnen Therapeuten wäre. Diese Informationen brauchen Sie vielleicht noch.

  4. Wenn Ihre Suche nach einem freien Psychotherapieplatz vergeblich war, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren zu beantragen.

    Informationen zum Kostenerstattungverfahren finden Sie auch in der Broschüre der Deutschen Psychotherapeutenvereiningung download hier.

    Im Kostenerstattungsverfahren kann Ihre Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen auch eine Psychotherapie bei einem/r Psychotherapeutin finanzieren, die keinen "Kassensitz" hat.

    Bedingungen:
    1. Die Psychotherapie muss "notwendig" und "unaufschiebbar" sein. Beides dürfte bespielsweise gegeben sein, wenn

      • Sie bereits in Ihrer Arbeitsfähigkeit und Lebensführung erheblich beeinträchtigt sind,
      • die Beeinträchtigung durch ein krankheitswertiges psychisches Leiden verursacht wird und
      • ohne zügige psychotherapeutische Hilfe eine weitere Verschlechterung Ihres Zustandes zu erwarten ist.

    2. Dass Sie innerhalb einen vertretbaren Zeitraums keinen regulären Psychotherapieplatz finden konnten bzw. Ihnen ein solcher nicht zugewiesen wurde.

    Nachweis:
    Damit Ihre Krankenkasse prüfen kann, ob diese Bedingungen vorliegen, müssen Sie Ihr entsprechende Belege vorlegen.

    1. Dass eine Psychotherapie "notwendig" und "unaufschiebbar" ist, können Sie durch eine sog. "Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeitsbescheinigung" Ihres Haus- oder psychiatrischen Facharztes nachweisen, aus der beides hervorgeht.

    2. Als Beleg, dass Sie keinen Psychotherapieplatz gefunden haben, legen Sie Ihrer Krankenkasse die Dokumentation Ihrer Bemühungen vor, also bei welchen Therapeuten Sie wann nachgefragt haben und wie lange die Wartezeit ist.

  5. Gehen Sie mit den Unterlagen zu Ihrer Krankenkasse und legen Sie dort ärztliche Bescheinigung und Ihre Dokumentation vor und beantragen Sie die Übernahme einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren.

  6. Manche Krankenkassen haben ein schnelles Einsehen, andere werden Ihren Antrag ablehnen, ohne Ihnen zu einem Psychotherapieplatz zu verhelfen.
    Wenn Sie eine Ablehung erhalten, fordern Sie diese auf jedenfall schriftlich an und legen Sie dann einen Widerspruch dagegen ein.
    Lassen Sie sich nicht von einer Ablehnung abschrecken.

    Wenn Sie auf Ablehnung stoßen, sollten Sie vielleicht über einen Wechsel der Krankenkasse nachdenken. Denn wenn Sie in dieser Notlage allein gelasssen werden, lässt dies auf nichts Gutes in künftigen Notlagen schließen.

    Wenn Ihre Krankenkasse ien Einsehen hat, wird sie Sie auch darüber informieren, welche Informationen von Ihrem/r zukünfigen Psychotherapeuten/in benötigt werden.

  7. Suche nach PsychotherapeutInnen, die im Kostenerstattungsverfahren abrechnen.
    Suchen Sie über das Internet nach "Psychotherapeut in Trier" und fragen Sie bei diesen PsychotherapeutInnen an, ob sie im Kostenerstattungsverfahren abrechnen und hierfür die notwendige Qualifikaton haben.

  8. Vereinbaren Sie einen Erstgesprächstermin und prüfen Sie, ob Sie mit dem/r PsychotherapeutIn zurecht kommen.

    Jede Psychotherapie, ob beim Kassenpsychotherapeuten oder im Kostenerstattungsverfahren beginnt mit sog. probatorischen Sitzungen (max. 5).
    Diese Situngen werden einerseits von Ihrem/r Psychotherapeuten/in benötigt, um die Problemlage zu klären, eine Diagnose zu stellen und einen Behandlungsplan zu erstellen. Andererseits haben Sie in dieser Zeit die Möglichkeit, herauszufinden, ob sie mit dem/r Psychotherapeuten/in  zusammenarbeiten können.

    Wenn Sie den Eindruck haben, dass sie nicht zusammen passen, können Sie die Psychotherapie ohne Nachteile beenden und einen neuen Anlauf nehmen.

    Stellt der/die Psychotherapeut/in aber nach Beendigung den probatorischen Sitzungen seinen Antrag bei der Krankenkasse und brechen Sie danach die Psychotherapie ab, wird dies wie eine reguläre Beendigung gewertet.  In der Regel müssen Sie dann ein Jahr warten, bis Ihnen nochmals eine Psychotherapie bewilligt wird.

    Nutzen Sie also die probatorischen Sitzungen, um die Zusammenarbeit zu prüfen.

    Viel Glück